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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
WEW-Display Design GmbH Siemensstr. 7-9 D-25421 Pinneberg Stand 01/2009
1. Allgemeines
Für
unsere Angebote und Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen,
sofern nicht andere Abreden ausdrücklich schriftlich getroffen sind.
sie gelten spätestens mit Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung als
vom Kunden anerkannt. Einkaufsbedingen des Bestellers, insbesondere in
formularmäßiger Form, sind für uns nur soweit bindend, als sie unseren
Verkaufsbedingungen nicht entgegenstehen oder von uns ausdrücklich
schriftlich anerkannt sind.
2. Angebote
sind
stets freibleibend. Bestellungen gelten nur als angenommen, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt sind. Vereinbarungen mit unseren
Handelsvertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung.
Angebote/Design-Entwicklungen, z.B. mit Farbillustrationen, sind bei
Erteilung eines Serienauftrages kostenlos. Kommt es zu keiner
Auftragserteilung, werden sie zu Selbstkosten berechnet. Sind im
Angebot keine Kosten für Muster festgelegt, so werden diese speziell
bei Anfertigungswaren zum doppelten Serienangebotspreis berechnet und
im Serienauftragsfall zu 50% gutgeschrieben.
3. Auftragsbestätigungen
Einwände
gegen die Auftragsbestätigung sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt
der Bestätigung schriftlich vorzubringen. Die Auftragsbestätigungen
werden unter dem nachfolgenden Vorbehalt erteilt. Werden nach
Bestätigung des Auftrages umstände bekannt, die die Bonität des
Bestellers beeinträchtigen, so sind wir berechtigt, Zahlung bzw.
Vorkasse oder Sicherheiten für die gesamten, aus der
Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen, auch soweit sie noch nicht
fällig sind, zu verlangen, noch nicht fällige Akzepte gegen sofortige
Bezahlung zurückzugeben, von dem Vertrag oder auch von früheren
Verträgen zurückzutreten.
4. Abweichung von Leistungsangaben
Für
die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung massgebend. Maß- Gewichts- und Leistungsangaben,
sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bei Standardteilen
in Einzelfertigung und bei Sonderanfertigungen sind Änderungen und
Rücknahmen nicht möglich. Geringfügige Abweichungen in Modellen, Maßen,
Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik
und Produktion bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die
Preise verstehen sich ab Werk ohne Mehrwertsteuer. Sie sind für
Nachbestellungen unverbindlich. Alle Nebenkosten, die auf
Sonderwünschen des Bestellers beruhen, gehen zu diesen Lasten. Die
Zahlungen sind zu leisten ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des
Lieferers innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Vertreter sind zum
Inkasso nicht befugt. Bei Sonderanfertigungen verlangen wir bei
Auftragserteilung und bei Lieferung der Ware jeweils die Hälfte des
Kaufpreises rein netto Kasse ohne jeden Abzug. Fracht- und
Montagerechnungen sind rein netto Kasse sofort bei Empfang der Rechnung
zahlbar. Zahlungsanweisungen, Wechsel, Schecks und andere Wertdokumente
werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht
an Erfüllungsstatt angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und
Diskontspesen. Weiterbegebung und Prolongation gelten ebenfalls nicht
als Erfüllung. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so werden
ab Fristablauf Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der
Bundesbank zuzüglich Spesen berechnet. Gegen unsere Ansprüche kann der
Besteller nur aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen,
wenn die Gegenforderung, unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt.
Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
oder den aus dem Eigentumsvorbehalt sich ergebenen Verpflichtungen
nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen
ein gerichtliches oder aussergerichtliches Vergleichsverfahren oder der
Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit
Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld
trotz Fälligkeit nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht
des Bestellers an dem Kaufgegenstand, und wir sind berechtigt, sofort
seine Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückhaltungsrechts zu
fordern. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes
entstehenden Kosten trägt der Besteller. Unbeschadet seiner
Zahlungsverpflichtungen sind wir berechtigt, den wieder in Besitz
genommenen Kaufgegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf
bestens zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten wird dem
Besteller auf seine Gesamtschuld gutgeschrieben. Ein etwaiger
Überschuss wird ihm ausgezahlt. Gegenüber den Ansprüchen aus dem
Eigentumsvorbehalt und bei Zahlungsverzug kann sich der Besteller nicht
darauf berufen, dass er den Kaufgegenstand aus irgendwelchen Gründen,
insbesondere zur Aufrechterhaltung seines Gewerbes, benötigen.
6. Lieferfristen
Mehr-
oder Minderlieferungen bis zu 5% der Auftragsmenge sind vom Kunden zu
akzeptieren bzw. abzunehmen. Die vereinbarten Lieferfristen gelten als
ungefähr und beginnen an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die
Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Sie
gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die
Absendung der Ware ohne unser Verschulden unmöglich ist. Die
vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte
aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, währenddessen der Käufer mit
seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug
ist. Teillieferungen können nicht zurückgewiesen werden.
Teilberechnungen sind zulässig. Schadensersatzansprüche des Bestellers
wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.
Lieferungen, die aufgrund höherer Gewalt nicht zustande kommen,
entbinden uns von allen Verpflichtungen, ohne dass wir zur
Schadensersatzleistung oder Nachlieferung angehalten werden können. Wir
sind insbesondere insoweit von jeder Verpflichtung frei, als unsere
Vorlieferanten auf Grund ihrer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von
der Lieferung entbunden sind. Hindernisse sind auch dann nicht von uns
zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges
eintreten. Wir sind jedoch berechtigt, nach Beendigung der Verhinderung
und Ablauf einer angemessenen Ablauffrist die Lieferung noch
durchzuführen. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob
wir innerhalb angemessener Frist liefern wollen; unser Schweigen gilt
als Ablehnung.
7. Gefahrenübergang
Mit
der Absendung der Ware geht die Gefahr auf den Empfänger über, auch
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verluste und Beschädigungen
während des Transportes gehen zu Lasten des Empfängers. Falls der
Käufer die Ware nicht rechtzeitig abruft oder annimmt, geht die Gefahr
mit der Bereitstellung derselben auf ihn über.
8. Transportschäden
sind
unter Beifügung einer Tatbestandsaufnahme sofort schriftlich an uns zu
melden und dem Anlieferer sofort bei Anlieferung schriftlich zu
quittieren.
9. Gewährleistung
Die
Gewährleistung durch uns für Sachmängel beschränkt sich nach Wahl von
uns auf eine angemessene Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Gewährleistungsansprüche können nur gegen Vorlage des Verkaufsbeleges
geltend gemacht werden. Für weitergehende Schäden, insbesondere
Mängelfolgeschäden übernehmen wir keinerlei Gewähr. Schlägt die
Nachbesserung nach dreimaligen Versuchen fehl oder unterbleibt sie oder
unterbleibt die Ersatzlieferung, so kann der Kunde, nachdem er eine
angemessene Nachfrist für die Ersatzlieferung gesetzt hat, vom
Kaufvertrag zurücktreten. Sein Anspruch beschränkt sich auf die Höhe
des geleisteten Kaufpreises.
10. Mängelrügen
Der
Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach der Anlieferung zu
untersuchen. Mängel hat der Besteller innerhalb von 5 Tagen nach
Eingang der Ware am Bestimmungsort anzumelden. Mängel wegen
geringfügiger Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind
ausgeschlossen.
11. Verpackung
aus
Papier oder Pappe wird zum Selbstkostenpreis berechnet und
zurückgenommen, sofern dies frei Haus ohne Kosten für uns geschieht.
12. Technische Beratung
Unsere
Beratung beruht auf langjähriger Erfahrung und dem jeweiligen Stand der
Technik. Sie befreit den Abnehmer nicht davon, unsere Vorschläge auf
ihrer Eignung für seine Zwecke zu prüfen. Alle Skizzen, Entwürfe und
Zeichnungen sind unverbindlich, es sei denn, dass Gegenteiliges von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Für die zum Angebot
gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Pläne usw. behalten
wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Die Unterlagen dürfen
Dritten ohne unser Einverständnis nicht zugängig gemacht werden.
13. Haftungsausschluss
Wir
haften nicht dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in
Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist, es sei denn, dass
diese Zwecke Vertragsinhalt geworden sind. Wir haften auch nicht für
Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verarbeitung der
gelieferten Ware entstehen sollten. Wir haften lediglich in den Fällen,
in denen uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Bei
der Verletzung von Hauptleistungspflichten von Mitarbeitern
Erfüllungsgehilfen oder der Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten
durch leitende Angestellte haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz typischer und für uns
unvorhersehbarer Schäden begrenzt.
Der Besteller ist zur
Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im
ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er hat die aus Veräusserung
erzielten Erlöse bis zur Höhe unserer noch gegen ihn bestehenden
Forderungen umgehend an uns weiterzuleiten. Der Besteller tritt seine
Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren bereits
jetzt an uns ab. Gleiches gilt für eventuelle Schadensersatzleistungen
Dritter (z.B. aus Versicherungsleistungen) die unser Eigentum
betreffen. Die abgetretene Forderung dient uns zur Sicherung in Höhe
des Rechnungswertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der
Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf
trotz dieser Abtretung ermächtigt.
Unsere Einziehungsbefugnis bleibt
hiervon unberührt. Der Besteller hat uns auf unsere Anforderung hin die
Höhe der aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderung sowie Namen und
Anschrift des betreffenden Schuldners mitzuteilen. Unser
Eigentumsvorbehalt bleibt auch beim Weiterverkauf der Ware bis zur
vollständigen Begleichung unserer Forderungen bestehen. Der Besteller
hat dem betreffenden Käufer hiervon Mitteilung zu machen.
Im Fall
der Vermischung, Verarbeitung bzw. Verbindung der von uns gelieferten
Ware mit anderen Gegenständen erwerben wir Eigentum bzw. Miteigentum an
der neuen bzw. ganzen Sache. Der Besteller ist nicht berechtigt, die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an einen Dritten zu verpfänden
oder sicherungshalber zu übereignen. Sofern Pfändungen der
Vorbehaltsware zugunsten Dritter erfolgen sollten, ist uns dies unter
Benennung des Gerichtsvollziehers umgehend mitzuteilen.
14. Eigentumsvorbehalt
Die
von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises einschliesslich aller Nebenkosten wie Fracht, Verpackung,
Montage, Zubehör und Ersatzteile sowie bis zur Begleichung auch unserer
bereits bestehenden oder in Zukunft noch entstehenden Forderungen gegen
den Besteller unser Eigentum.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse
höherer Gewalt berechtigen uns, unter Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen des Bestellers, die Lieferungen um die Dauer
der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben
oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt
stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen und deren Gründe nicht von uns zu vertreten sind,
einerlei ob sie bei uns oder unseren Unterlieferungen eintreten.
16. Gerichtsstand
Erfüllungsstand
und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem
Vertragsverhältnis ist Pinneberg. Über das Vertragsverhältnis
entscheidet deutsches Recht.
17. Vertragsergänzungen
Sollte
eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die in ihrem
Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung der unwirksamen am
nächsten kommt.
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